Firmen Workshop
Ein Firmenworkshop zum Thema Alkoholismus erfordert Fingerspitzengefühl, um ein sensibles Gleichgewicht zwischen Fürsorgepflicht, Aufklärung und der Wahrung der Privatsphäre zu finden.

Sensibilisierung und Enttabuisierung (Kopf & Kultur)
Ziel dieses ersten Blocks ist es, ein Grundverständnis zu schaffen und Berührungsängste abzubauen. Alkoholismus ist eine anerkannte Krankheit, kein moralisches Versagen.
- Fakten statt Vorurteile: Zahlen und Mythen rund um das Thema Alkohol am Arbeitsplatz aufdecken (z. B. das Bild des „funktionierenden Alkoholikers“).
- Die Grauzone erkennen: Wo hört Genuss auf, wo fängt schädlicher Konsum oder psychische Abhängigkeit an?
- Kultur des Hinsehens: Wie schaffen wir ein Arbeitsumfeld, in dem Betroffene keine Angst vor sofortiger Kündigung haben müssen, wenn sie sich Hilfe suchen?.

Warnsignale und die Rolle von Kolleg:innen & Führungskräften (Hinschauen)
Hier geht es um konkrete Verhaltensänderungen, die im Arbeitsalltag auffallen können. Wichtig: Es geht nicht darum, dass Kolleginnen oder Führungskräfte Diagnosen stellen.
- Leistungs- und Verhaltensänderungen: Häufige Kurzerkrankungen (besonders montags/nach Feiertagen), sozialer Rückzug, extreme Stimmungsschwankungen oder nachlassende Arbeitsqualität.
- Richtig reagieren (Das Fürsorgegespräch): Wie spreche ich als Führungskraft oder Kolleg:in eine Vermutung sachlich und empathisch an? (Formel: Ich-Botschaften nutzen und konkrete Beobachtungen schildern, statt Beschuldigungen auszusprechen.)
- Co-Abhängigkeit im Team vermeiden: Wie verhindert man, dass das Team die Fehler oder Ausfälle der betroffenen Person unbewusst „deckt“ und damit das Problem verschlimmert?.

Das betriebliche Auffangnetz & Hilfsangebote (Handeln)
Der Workshop darf die Teilnehmenden nicht mit dem Problem allein lassen. Es muss klar aufgezeigt werden, welche konkreten Schritte im Ernstfall folgen.
- Interne Anlaufstellen: Vorstellung des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM), des Betriebsrats, von Betriebsärzt:innen oder Suchtbeauftragten im Unternehmen.
- Externe Netzwerke: Vermittlung zu Suchtberatungsstellen, verkehrsmedizinischen Angeboten oder anonymen Hotlines.
- Der rechtliche Rahmen: Was sagt die Betriebsvereinbarung zum Thema Suchtmittel? Welche arbeitsrechtlichen Schritte (z. B. Stufenplan von der Ermahnung bis zur therapeutischen Auflage) greifen, um den Mitarbeitenden zu schützen und gleichzeitig den Betrieb zu sichern?